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babick design
Visual Communications
AGB
babick.design
Webdesignvertrag
zwischen
babick-design, Tilo Babick , Mittelstraße 7, 02999 Lohsa OT Koblenz
im folgenden Auftragnehmer genannt,
und
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Im folgenden Auftraggeber genannt, wird folgender Vertrag
geschlossen.
§1
Vertragsgegenstand
(1)
Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts
und die Erstellung einer Webseite durch den Auftragnehmer für den
Auftraggeber.
(2)
Die Einstellung der Webseite in das World Wide Web (WWW),
deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host
Providing) sowie die Konzeption sind Gegenstand des Vertrages.
§2
Pflichten des Auftragnehmers
(1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des
Auftraggebers ein Konzept für eine Webseite zu entwickeln und
diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten
Funktionalität herzustellen.
(2)
Der Dienstleister erbringt seine vertraglich geschuldeten
Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze (3)
bis (5).
(3)
Konzeptphase
Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur
der Webseite. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der
hierarchischen Gliederung der einzelnen Webseiten
(Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von
Links, die Anbindung eines Kontaktformulars sowie die Funktion zur
E-Mail-Kommunikation.
(5)
Fertigstellungsphase
Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den
Auftraggeber erstellt der
Auftragnehmer die Endversion der Webseite. Diese muss
vollständig funktionstüchtig sein.
(6)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Webseite für folgende
Browser zu optimieren
•
Internet Explorer
•
Firefox
•
Chrom
§3
Leistungspflichten des Auftraggebers:
Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme
(1)
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die in die
Webseite einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die
Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Inhalte für die mit der Webseite verfolgten Zwecke
eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Dies schließt eine
intensive Beratung jedoch nicht aus.
(2)
Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten
gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder,
Grafiken, Logos und Tabellen. Zusätzliche grafische Arbeiten
werden gemäß § 6 gesondert berechnet.
(3)
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die
einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen
•
Als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung
per Scanner eignet
•
In digitaler Form im Dateiformat
•
In Form von z.B. Broschüren / Skizzen, von denen Bilder oder
Texte einzugeben sind
•
Sonstige Quellen
(4)
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Bilddateien (Fotos,
Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen
•
In gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die
sich zur Digitalisierung per Scanner eignet
•
In digitaler Form im Dateiformat
•
Sonstige Quellen
(5)
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Titel der
einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte zu jeder Seite und
jeweils eine Beschreibung der einzelnen Webseiten zur Verfügung
stellen, damit Titles, Keywords und Descriptions mittels Meta-Tags
in den Quellcode der einzelnen HTML-, XHTML- bzw. PHP-Seiten
integriert werden können.
(6)
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß den
vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben
spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur
Verfügung stellen.
(7)
Sobald der Auftragnehmer ein Konzept erstellt hat, das die
vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 3 dieses Vertrages
erfüllt, wird der Auftraggeber das Konzept durch Erklärung in
Textform (§ 126 b BGB) freigeben.
(8)
Nach Erstellung einer Basisversion der Webseite durch den
Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen gemäß § 2
Abs. 4 dieses Vertrages entspricht, verpflichtet sich der
Auftraggeber, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126
b BGB) freizugeben.
§ 4
Abnahme
(1)
Nach Fertigstellung der Webseite ist der Auftragnehmer
verpflichtet, dem Auftraggeber die Webseite
•
Auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen,
•
Auf einem vereinbarten benannten Server zugänglich zu
machen. Bei bereits bestehender Webspace ist der Auftraggeber
verpflichtet, dem Dienstleister die URL, den Login sowie das
Zugangs-Passwort mitzuteilen.
(2)
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet,
sofern die Webseite den
vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in
Textform (§ 126 b BGB) zu
erklären.
(3)
Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer
berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Webseite
zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftragnehmer ist zur
Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der
Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
§ 5
Nutzungsrechte
(1)
Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber das ausschließliche,
räumlich und zeitlich
unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung
der Nutzungsrechte wird
erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die
gemäß § 6 dieses Vertrages
geschuldete Vergütung an den Dienstleister entrichtet hat.
(2)
An geeigneten Stellen werden in der Website Hinweise auf die
Urheberstellung des
Dienstleisters aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
diese Hinweise zu entfernen.
(3)
Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website
insgesamt bzw. von
Bestandteilen der Website im Internet. Andere Nutzungsformen
(z.B. Druck) bedürfen
schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters.
§ 6
Vergütung / Zahlungsmodalitäten
(1)
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Da die
Erstellung der Webseiten nebenberuflich erfolgt, kann nach § 19
UStG keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werde
(2)
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung
stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von
zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
(3)
Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen
eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Dem Auftraggeber wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt,
von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und dem
Auftragnehmer zurückzutreten.
(4)
Für Auslagen und eventuell anfallende Spesen die über die
gemäß §2 dieses Vertrages hinausgehen, gilt der Stundensatz in
Höhe von derzeit 45,00 €
Gleiches gilt für die Buchung von notwendigem Webspace, sofern
noch nicht vorhanden.
Der Dienstleister ist in diesem Fall berechtigt, einen Provider seiner
Wahl bevorzugt
zu buchen; es sei denn, der Auftraggeber hat eigene bereits
vertraglich getätigte Optionen.
(5)
Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem
Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, nachdem der
Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts und der Basisversion
Änderungen vornimmt, die sich auf bereits freigegebene bzw.
abgenommene Leistungen beziehen. Derartige Mehraufwendungen
werden mit einem Stundensatz in Höhe von derzeit 45,00 €
berechnet.
§ 7
Gewährleistung und Haftung
(1)
Für Mängel der Webseite haftet der Auftragnehmer nach
Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434
ff. BGB)
(2)
Der Auftragnehmer ist für Inhalte, die der Auftraggeber
bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der
Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche
Rechtverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen
möglicher Rechtverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten
der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den
Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und Ihm die
Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung
entstehen.
(3)
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung
gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtwidriger Weise in
Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von
jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt
ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4)
Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
des Auftraggebers beträgt ein Jahr.
§ 8
Geheimhaltung / Datenschutz
(1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Ihm während
seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen
Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne
vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten
Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die Ihm übergebenen
Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
(2)
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei
dessen Abwicklung gewonnen Kenntnisse zu wahren.
(3)
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 9
Fertigstellen der Webseite
(1)
Fertigstellungstermin
•
Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart
•
Als Fertigstellungstermin vereinbaren die Parteien den
_______________
(2)
Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser
Termin für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus
Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber
allein oder überwiegend zu vertreten hat.
§ 10
Vertragsdauer / Kündigung
(1)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich
vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit dem Tag der
Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2)
Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien
ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Unberührt
bleibt das Recht beider Parteien die Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder
fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie
bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor.
(3)
Soweit in dem jeweils abgeschlossenen Vertrag keine oder
nicht alle Fristen für die ordentliche Kündigung geregelt sind,
beträgt die Vertragslaufzeit ein Kalenderjahr (Mindestlaufzeit), der
Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit
stillschweigend um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht
von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten (Kündigungsfrist)
zum Ablauf der zunächst vorgesehenen oder der stillschweigend
verlängerten Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
(4)
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen
(5)
Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis bevor die
beauftragte Leistung betriebsfähig bereitgestellt ist oder verhindert
der Auftraggeber die Bereitstellung der Leistung ganz oder teilweise
bevor vereinbarte Arbeiten ausgeführt worden sind, so hat er die
Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den
infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits erbrachter
Leistungen zu ersetzen.
§11
Referenzen, Anerkennung und Urheberschaft
(1)
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Webseite
oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der
Auftragnehmer darf die erbrachten Leistungen zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sein denn, der Auftraggeber kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
(2)
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens
als Urheber in Form eines Vermerks im Impressum, der von Ihm
erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright – Vermerk selbst
anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne
Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.
§12
Schlussbestimmungen
(1)
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder
weitere vertragliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
(2)
Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien
sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten
kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung
des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
(3)
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(4)
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig
der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist allerdings
berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem
anderen für diese zuständigen Gerichte gelten zu machen.
Dieser Vertrag besteht aus insgesamt 6 (sechs) Seiten
Lohsa/ Koblenz, den 20.11.2022
_________________________
______________________
Auftraggeber
Auftragnehmer